Meldung im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Über dieses Formular können Sie eine entsprechende Meldung bei unserer Meldestelle machen.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wir treten schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.