Was ist eigentlich Zeitarbeit?

Im Grunde genommen bedeutet Zeitarbeit einfach nur zeitlich begrenzte Arbeitseinsätze bei wechselnden Kunden. Bei der Zeitarbeit funktioniert eigentlich alles genau so, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis auch. Arbeitsvertrag, Bezahlung, Urlaub und alles andere wie sonst auch nur mit mehr Abwechslung. Denn der große Unterschied ist, dass Sie nicht auf unseren Baustellen arbeiten, sondern auf den Baustellen unserer Kunden. So haben Sie die Chance mit wochenweisen, zeitlich begrenzten Einsätzen viele verschiedenen Betriebe und Arbeitsbereiche kennen zu lernen. Dadurch wird es selten mal langweilig und es können tolle Bekanntschaften sowie wertvolle Erfahrungen gemacht werden. Durch Ihre Flexibilität geht die Arbeit nie aus und sollten Sie ein Festanstellungsangebot erhalten, kennen Sie die Kollegen und den Betrieb bereits.

Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit

Das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit beschreibt die Arbeitsbeziehungen zwischen den drei beteiligten Parteien: Zeitarbeitsunternehmen, Kundenunternehmen und Zeitarbeitnehmer. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dem Kundenbetrieb für einen begrenzten Zeitraum seine festangestellten Zeitarbeitnehmer. Aus diesem Grund redet man umgangssprachlich zwar von Zeitarbeit, der Fachbegriff ist aber Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Zusammenhang spricht man beim Zeitarbeitsunternehmen rechtlich auch vom „Verleiher“. Das Kundenunternehmen gilt als „Entleiher“. Die vertragliche Grundlage zwischen beiden bildet der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

Der Mitarbeiter ist sozialversicherungspflichtig angestellt und erhält vom Arbeitgeber auch Lohn, wenn er gerade nicht von einem Unternehmen ausgeliehen ist. Das Kundenunternehmen tritt nicht als Arbeitgeber auf, dafür hat es das Weisungsrecht. Es weist dem Mitarbeiter die zu erledigende Arbeit zu. Außerdem muss das Unternehmen seine Fürsorgepflicht erfüllen und dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer wie im Vertrag vereinbart behandelt wird.

Vorteile für Bewerber

Abwechslung

stets abwechslungsreiche Arbeit in verschiedenen Unternehmen.

Sehr gute Entlohnung

übertarifliche Bezahlung und steuerfreie Auslöse.

Sicherer Arbeitsplatz

Ein sicherer Arbeitsplatz mit einem fairen Arbeitgeber.

Netzwerk Kunden

Kennenlernen von verschiedenen Betrieben und Umgebungen.

Netzwerk Kollegen

Immer wieder neue Arbeitskollegen kennen lernen.

Soziale Leistungen

wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, Arbeitskleidung, zinslose Arbeitgeberdarlehen, Fahrgemeinschaften, VWL-Zuschüsse, Vorschüsse etc. etc.

Häufige Fragen von Zeitarbeitnehmern

Arbeitnehmer haben einen festen Arbeitsvertrag mit uns. Wir sind also Ihr Arbeitgeber und zahlen ihren Lohn, natürlich auch im Krankheitsfall und während des Urlaubs. Das heißt auch, dass im Krankheitsfall in erster Linie wir als Arbeitgeber informiert werden müssen. Auch für die Gewährung von Urlaub muss sich der Arbeitnehmer mit uns abstimmen.

Unsere Mitarbeiter verstärken die Teams von Unternehmen dort, wo Not am Mann ist. Ihre Einsätze dauern immer mindestens eine Woche, können aber auch über viele Monate hinweg erfolgen – maximal 18 Monate (Höchstüberlassungsdauer). Danach wechselt der Kundenbetrieb in jedem Fall. Für eine bestmögliche Planung und nahtlose Übergänge von einem Einsatz zum nächsten stehen wir in engem Austausch mit den Kundenunternehmen und unseren Mitarbeitern.

Nein! Durch die Flexibilität und die Montagebereitschaft unserer Mitarbeiter, unserer 20-jährigen Tätigkeit auf dem deutschen Markt, unserem guten Ruf durch unsere tollen und kompetenten Fachkräfte und unserer einzigartigen Spezialisierung auf Bodenleger, Parkettleger und Maler haben wir immer Arbeit für unsere Kollegen. Sollte dennoch mal ein Weg zu weit oder das Wetter zu schlecht sein, hat jeder ein Guthabenstundenkonto, mit dem problemlos einige Zeit überbrückt werden kann.

Ja klar! Fühlt sich einer unserer Mitarbeiter bei einem Unternehmen besonders wohl und erhält ein Festanstellungsangebot, kann der Mitarbeiter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden und einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Kundenbetrieb schließen.

Wir haben uns spezialisiert auf den Personalbedarf von Bodenleger-, Parkettleger- und Malerunternehmen in ganz Deutschland. Diese Spezialisierung unterscheidet uns völlig von anderen Unternehmen in der Branche und hat für Sie den großen Vorteil, dass Sie nur in den von Ihnen angegeben Fachbereichen eingesetzt werden.

Vorteile für Unternehmen

Auftragsspitzen abfedern

Ganz einfach die Kapazität erhöhen und selbst schwierigste Auftragsphasen überstehen.

Externes Know-how ins Team zu bringen

Von dem enormen Wissen profitieren, dass durch jahrelange Berufserfahrung angesammelt wurde.

Abdeckung von Personalengpässen

Bei Krankheit oder Kündigung eigener Mitarbeiter sind wir zur Stelle und reichen eine helfende Hand.

Flexibilität

Sehr hohe Flexibilität durch unsere kurzfristige und wochenweise Planung.

Klare Kostenkontrolle

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden! Keine Fahrtkosten, keine Übernachtungskosten, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld oder sonstige Lohnnebenkosten!

Testen Sie unsere Mitarbeiter

In den ersten 4 Stunden haben Sie die Möglichkeit einen Mitarbeiter kostenfrei abzumelden, wenn er nicht Ihren Anforderungen entspricht.

Häufig gestellte Fragen von Unternehmen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung

Die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen ist generell in jeder Branche vorzufinden, sofern es rechtlich zulässig ist. Gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der Einsatz von Zeitarbeitnehmer im Bauhauptgewerbe verboten (§ 1b AÜG). Ansonsten findet die Zeitarbeit in sehr vielen Branchen Anwendung.

Für ein Unternehmen, das Zeitarbeitskräfte einsetzt, sind die Kosten eindeutig und überschaubar geregelt. Denn die Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsfirma und Betrieb ist immer über einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Darin ist u. a. festgelegt, was für den Einsatz des Zeitarbeitnehmers pro Stunde an das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt wird.

Generell setzt sich der Verrechnungssatz aus verschiedenen Komponenten zusammen wie:

• den Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers inklusive der vergüteten Zulagen
• den Branchen- und Equal Pay-Zuschlägen für den Zeitarbeitnehmer und
• dem Kostenanteil der Zeitarbeitsfirma.

Die Zeitarbeit ist nicht nur eine Möglichkeit, kurzfristig an Verstärkung zu kommen. Sie bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, neue potenzielle Arbeitskräfte kennenzulernen. So ist es durchaus üblich, dass Kundenunternehmen Zeitarbeitskräfte das Angebot machen, sie als Mitarbeiter zu übernehmen, wenn sie von deren Arbeitsleistung überzeugt sind. Der Zeitarbeitnehmer kann natürlich frei entscheiden, ob er dieses Übernahmeangebot annimmt oder seine Anstellung bei dem Zeitarbeitsunternehmen fortführt.

  • Um eine Planungssicherheit zu gewährleisten ist die Mindestüberlassungsdauer bei Kompetenz auf 35h/Woche festgelegt. Sollten es mehr als 45 Std/Woche sein, kommen Überstundenzuschläge hinzu. Darüber hinaus legt die gesetzlich festgelegte Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monate die Grenzen fest. Danach muss eine Pause von mindestens 13 Wochen eingehalten werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der 3 Parteien der Zeitarbeit regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das bereits seit 1972 gültig ist. Darin werden die genauen Bestimmungen, Rechte und Pflichten aller Parteien festgelegt. Das Gesetz wurde im April 2017 reformiert und umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Höchstüberlassungsdauer
  • Equal Pay
  • Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
  • Streikansatzverbot

Überblick AÜG-Reform

  • Höchstüberlassungsdauer
    Die Höchstüberlassungsdauer sieht vor, dass ein Zeitarbeitnehmer nur noch für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden darf. Die vor dem Inkrafttreten angefallenen Überlassungszeiten werden nicht betrachtet. Stichtag für den Beginn des Fristenlaufs ist der 1. April 2017.
  • Equal Pay
    Equal Pay gilt für alle Zeitarbeitsunternehmen, die keinem Tarifverband angehören, so wie wir. Das bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Unsere Mitarbeiter verdienen ab dem ersten Tag genau so viel wie vergleichbare Mitarbeiter im Kundenbetrieb. Bei Zeitarbeitsfirmen, die einem Tarifvertrag angehören greift Equal Pay erst nach 9 Monaten der dauerhaften Überlassung im selben Kundenbetrieb.
  • Die Drehtürklausel
    Bis vor einigen Jahren war es in manchen Unternehmen eine gängige Praxis, Arbeitnehmer zu entlassen und zu schlechteren Konditionen kurze Zeit später erneut im Rahmen der Zeitarbeit einzustellen. Genau das bezeichnet die Drehtür. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes eine Regelung geschaffen, die dem Zweck dient, eine Entlassung mit anschließender Neueinstellung als Zeitarbeitnehmer zu verhindern. Entlassene Mitarbeiter dürfen demnach nur mit Equal Pay, das heißt, gleicher Bezahlung sowie gleicher Tätigkeit, über die Zeitarbeit wieder bei demselben Unternehmen eingestellt werden bzw. unter Beachtung einer Wartezeit von 6 Monaten.
  • Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
    Der Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichnet werden. Der Zeitarbeitnehmer muss dabei namentlich genannt werden.
  • Streikansatzverbot
    Das Gesetz beinhaltet ein an den Kunden gerichtetes Verbot Zeitarbeitnehmer tätig werden zu lassen, wenn das entleihende Unternehmen unmittelbar von einem Arbeitskampf, also einem Streik, betroffen ist.

Weitere Informationen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz finden Sie hier: Link

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